Für welchen unserer beiden Ammer-Loisach-Tarife (ALOIS) Sie sich auch entscheiden: Unsere Energie ist immer klimaneutraler Ökostrom zu günstigen Konditionen.
Für Nutzer von Eintarifzählern:
Ökostrom aus 100 % Wasserkraft – langfristig planbar und mit vielen Vorteilen: Der ALOIS fix garantiert einen günstigen Strompreis mit Preisgarantie1).
Ökostrom aus 100 % Wasserkraft – ohne Mindestvertragslaufzeit und mit vielen Vorteilen: Im Tarif ALOIS vario ist der Strompreis variabel.
Für Nutzer von Doppeltarifzählern:
• In der Schwachlastzeit wechseln Sie
vom Hochtarif in den günstigeren
Niedertarif
• Bei höherem Energieverbrauch im
Niedertarif sparen Sie durch den
günstigeren Arbeitspreis
• Sie profitieren von Preisgarantie1)
Tarifmerkmal | ALOIS fix | ALOIS fix HT/NT | ALOIS vario |
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Preisgestaltung | fester Strompreis mit Preisgarantie1)(Eintarifzähler) | fester Strompreis mit Preisgarantie1)(Doppeltarifzähler) | flexibler Strompreis, Anpassung laut Vertrag möglich |
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Vertragsbeginn | Bei Neukunden2) frühestens ab Lieferbeginn | Bei Neukunden2) frühestens ab Lieferbeginn | ab Lieferbeginn (frühestens am 1. des übernächsten Monats nach Auftragseingang) |
Erstlaufzeit | mit Preisgarantie1) | mit Preisgarantie1) | 1 Monat |
Vertragslaufzeit | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Kündigungsfrist | innerhalb der Preis- garantie: 1 Monat zum Ende der Preisgarantie1) |
innerhalb der Preis- garantie: 1 Monat zum Ende der Preisgarantie1) |
1 Monat zum Monatsende |
Jahresverbrauch | bis 25.000 kWh | bis 25.000 kWh | bis 25.000 kWh |
Vertragsbedingungen | StromGVV mit Allgemeinen Stromlieferbedingungen der Ammer-Loisach Energie GmbH in Ergänzung | StromGVV mit Allgemeinen Stromlieferbedingungen der Ammer-Loisach Energie GmbH in Ergänzung | StromGVV mit allgemeinen Stromlieferbedingungen der Ammer-Loisach Energie GmbH in Ergänzung |
1) Die Preisgarantie gilt für den Strompreis, wobei Änderungen der folgenden Preisbestandteile ausgenommen sind: Stromsteuer, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuer (siehe Ziffer 4 i. V. m. 3 der Allgemeinen Stromlieferbedingungen der Ammer-Loisach Energie GmbH).
2) Neu- und Bestandskunden: Bestandskunde ist, der bei Vertragsabschluss bereits einen wirksamen Sondervertrag mit der Ammer-Loisach Energie GmbH über die Stromlieferung abgeschlossen hat. Alle anderen Kunden sind Neukunden.